Pfarrgemeinderat

Im Pfarrgemeinderat beraten und beschließen die gewählten Vertreter/innen der Pfarrei gemeinsam mit der Gemeindeleitung die zentralen Angelegenheiten des Gemeindelebens. Die Amtsperiode dauert jeweils 5 Jahre. Die letzte Wahl war am 13./14. März 2010, bei welcher erstmals ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat für St. Bernhard und St. Martin gewählt wurde (es aber weiterhin zwei Stiftungsräte gibt). Wir treffen uns einmal im Monat zu einer Sitzung, welche öffentlich ist und zu dem Interessierte gerne eingeladen sind.

In jedem Jahr werden im Pfarrgemeinderat verschiedene Dinge geregelt, die sich in ihrem Verlauf wiederholen, wie etwa die Gestaltung der Hochfeste (Weihnachten, Ostern, Fronleichnam) und der Sakramentenpastoral (Erstkommunion, Firmung) sowie die Organisation und Durchführung des Pfarrfestes, des Pfarrfaschings und anderer Ereignisse. Daneben werden zeitlich begrenzte Themen behandelt. Insgesamt sind die Aufgaben des Pfarrgemeinderats ebenso vielfältig wie interessant.

Bei der Pfarrgemeinderatswahl am 13./14. März 2010 wurden folgende Personen in den neuen, gemeinsamen Pfarrgemeinderat St. Bernhard / St. Martin gewählt (in alphabethischer Reihenfolge):

Dagmar Becker (Mitglied des Vorstands)

Wolfgang Brand (Stellvertretender Vorsitzender)

Peter Eich

Gerlinde Fritsch

Simone Gniot (Mitglied des Vorstands)

Brigitte Hofschuster

Alexander Kabs

Karl Kuska

Stephan Kutscher

Anja Meier

Meike Muscogiuri (Mitglied des Vorstands)

Sandra Perino

Matthias Schmayl

Bernhard Späth (Vorsitzender)

Axel Struck

Bei der konstituierenden Sitzung wurde neben dem Vorstand auch der Stiftungsrat gewählt:

Wolfgang Brand

Herbert Hennhöfer

Meike Muscogiuri (Stellvertretende Vorsitzende)

Pfarrer Erwin Schmidt (Vorsitzender)

Matthias Schmayl

Alois Schillinger

   Ansprechpartner:                             

  Vorsitzender: Bernhard Späth, Tel. 0721 / 93 77 574
  2. Vorsitzender: Wolfgang Brand, Tel. 0721 / 61 83 276