Pfarrgemeinderat
Im Pfarrgemeinderat beraten und beschließen die gewählten Vertreter/innen der Pfarrei gemeinsam mit der Gemeindeleitung die zentralen Angelegenheiten des Gemeindelebens. Die Amtsperiode dauert jeweils 5 Jahre. Die letzte Wahl war am 13./14. März 2010, bei welcher erstmals ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat für St. Bernhard und St. Martin gewählt wurde (es aber weiterhin zwei Stiftungsräte gibt). Wir treffen uns einmal im Monat zu einer Sitzung, welche öffentlich ist und zu dem Interessierte gerne eingeladen sind.
In jedem Jahr werden im Pfarrgemeinderat verschiedene Dinge geregelt, die sich in ihrem Verlauf wiederholen, wie etwa die Gestaltung der Hochfeste (Weihnachten, Ostern, Fronleichnam) und der Sakramentenpastoral (Erstkommunion, Firmung) sowie die Organisation und Durchführung des Pfarrfestes, des Pfarrfaschings und anderer Ereignisse. Daneben werden zeitlich begrenzte Themen behandelt. Insgesamt sind die Aufgaben des Pfarrgemeinderats ebenso vielfältig wie interessant.
Bei der Pfarrgemeinderatswahl am 13./14. März 2010 wurden folgende Personen in den neuen, gemeinsamen Pfarrgemeinderat St. Bernhard / St. Martin gewählt (in alphabethischer Reihenfolge):
Dagmar Becker (Mitglied des Vorstands)
Wolfgang Brand (Stellvertretender Vorsitzender)
Peter Eich
Gerlinde Fritsch
Simone Gniot (Mitglied des Vorstands)
Brigitte Hofschuster
Alexander Kabs
Karl Kuska
Stephan Kutscher
Anja Meier
Meike Muscogiuri (Mitglied des Vorstands)
Sandra Perino
Matthias Schmayl
Bernhard Späth (Vorsitzender)
Axel Struck
Bei der konstituierenden Sitzung wurde neben dem Vorstand auch der Stiftungsrat gewählt:
Wolfgang Brand
Herbert Hennhöfer
Meike Muscogiuri (Stellvertretende Vorsitzende)
Pfarrer Erwin Schmidt (Vorsitzender)
Matthias Schmayl
Alois Schillinger
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Ansprechpartner:
Vorsitzender: Bernhard Späth, Tel. 0721 / 93 77 574
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